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Leistungsübernahmen von Krankenkassen

Weil die Krankenkassen psychotherapeutische Leistungen nur sehr eingeschränkt abdecken, zahlen die meisten meiner Klienten ihre Therapiestunden aus der eigenen Tasche. Wie viele Kollegen bemühe auch ich mich, bei den Honorarvereinbarungen auf die finanziellen Möglichkeiten meiner Klienten einzugehen.

Als Heilpraktikerin/Psychotherapie und Gestalttherapeutin kann ich Ihnen aber zusätzlich eine ganze Reihe von Leistungen anbieten, die fachlich außerordentlich sinnvoll und für Ihre psychische Gesundheit und Stabilität nützlich und hilfreich sind. Auch bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten müssten diese Leistungen privat bezahlt werden:

  • Selbsterfahrung und Selbstentfaltung ohne medizinische Indikation
  • Stressbewältigung oder Entspannungsverfahren sofern keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt
  • Paartherapie
  • Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebensphasen ohne psychotherapeutische Indikation, wie Berufswahl, allgemeine Lebenshilfe, Beziehungsprobleme, emotionale Verstrickungen in Partnerschaft, Unterstützung in den Wechseljahren, Trauerbegleitung, Familie und Arbeitsplatz (Mobbing)
  • Präventionsarbeit zum Thema Essstörungen, Beratung von Angehörigen

Mögliche Nachteile einer kassenfinanzierten Psychotherapie

WICHTIG! Wenn Sie verbeamtet werden möchten, wenn Sie eine Lebensversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten, wird man Sie fragen, welche ernsthaften Erkrankungen Sie hatten oder haben.
Eine von der Krankenkasse finanzierte und in der Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann als "ernsthafte Krankheit" gewertet werden. Dies wiederum kann unter Umständen zur Ablehnung der Versicherungsanträge oder zum Scheitern der Verbeamtung führen. Von einer privat finanzierten Psychotherapie wissen nur Sie und Ihr Therapeut.
Die Wartezeiten bei einer kassenfinanzierten Psychotherapie kann je nach Wohngebiet bis zu einem Jahr betragen. In der Regel bekommen Sie bei einer privat finanzierten Beratung/Therapie zeitnah einen Termin.

Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

Falls Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung verfügen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Bei einer Zusatzversicherung sollte der Heilpraktiker/Psychotherapie im Vertrag mit angegeben sein. Bitte befragen Sie dazu Ihre Krankenkasse.

Die meisten meiner Klienten gehen wie folgt vor:
Wenn Sie nach einem ersten Vorgespräch den Eindruck haben, Sie möchten gerne mit mir arbeiten, dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer privaten Zusatz/Krankenversicherung. Ein Musteranschreiben erhalten Sie von mir.
Die Kasse wird dann entweder formlos eine Genehmigung aussprechen oder die Formblätter versenden, die von mir ausgefüllt werden und wiederum an die Kasse geschickt werden, damit dort schließlich entschieden werden kann.

Gesetzliche Krankenkassen

Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Gestalttherapie nicht, da die Gestalttherapie - wie auch eine Vielzahl anderer, durchaus etablierter und erfolgreicher Verfahren - nicht zu den sogenannten "Richtlinienverfahren" zählt.

Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind derzeit sind als Kassenleistung nur drei Verfahren anerkannt:

  • analytische Psychotherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Alle anderen Verfahren sind derzeit nicht als Kassenleistung anerkannt:

  • Gesprächspsychotherapie
  • Gestalttherapie
  • Psychodrama
  • Paartherapie
  • Körperbezogene Therapien
  • Systemische Therapie
  • ... und so weiter

Zahlung nur bei "seelischer Krankheit"

Zusätzlich zur Beschränkung auf die drei oben genannten Richtlinienverfahren zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie nur, wenn der Patient eine "seelische Krankheit" hat (Diagnose nach ICD-10 oder DSM III), also:

  • Ängste
  • Depressionen
  • Neurosen
  • Borderline-Syndrom
  • Psychosen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Burn-out Syndrom
  • Therapie von Traumen
  • Essstörungen

Nicht jeder Psychotherapeut der drei Richtlinienverfahren ist auch kassenzugelassen!

Eine Liste von kassenzugelassenen Psychotherapeuten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder von der Psychotherapeutenkammer.